Miet- und Wohneigentumsrecht
Seit vielen Jahren sind wir spezialisiert auf die Vertretung von Vermietern und Mietern sowie Wohnungseigentümer(-gemeinschaften). Wir gewährleisten insgesamt eine rechtliche Rundumbetreuung rund um die Immobilie, beraten und vertreten anwaltlich Mieter und Vermieter, Wohnungseigentümer(-gemeinschaften), Bauherren, Verwalter und Nachbarn zu allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Baurechts und des Nachbarrechts.
Mietrecht
In diesem Rechtsgebiet beraten wir praxisnah und kompetent in folgenden Bereichen:
- Entwurf und Prüfung von Gewerberaummietvertrag, Pachtvertrag und Wohnraummietvertrag
- Mietvertragsparteien (Mieter, Vermieter, Untermieter)
- Mietzins sowie Mieterhöhung (Mietspiegel, Staffelmiete, Indexmiete, Gutachten, Modernisierung)
- Mietkaution (Kautionssparbuch, Mietbürgschaft, Barkaution) sowie Kautionsabrechnung
- Mängel der Mietsache (Mietminderung, Selbstvornahme, Zurückbehaltungsrecht)
- Schönheitsreparaturen und Renovierung
- Modernisierung: Wärmedämmung, Luxusmodernisierung etc.
- Betriebskostenabrechnung
- Beendigung des Mietverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung durch Mieter oder Vermieter
- Räumung bzw. Räumungsklage sowie Vollstreckungsschutz
Wohnungseigentumsrecht
Unsere Tätigkeit umfasst u.a. folgende Themenbereiche:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander
- Wohnungseigentümerversammlung
- Pflichten und Rechte der Verwaltung
- Beschlussanfechtungsklagen
- Schönheitsreparaturen und Renovierung
- Abgrenzung Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan