Verkehrsrecht
Unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht umfasst sowohl das Verkehrszivilrecht als auch das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Verkehrszivilrecht
Gerade im Bereich der Unfallschadensregulierung besteht die Gefahr, ohne ausreichende Kenntnis der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung seine Rechte nicht optimal wahrnehmen zu können. Daher empfiehlt sich, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um seine Ansprüche vollständig und effizient durchsetzen zu können.
Unsere Tätigkeit umfasst folgende Bereiche:
- die gesamte Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen (Bezifferung und Geltendmachung von Ansprüchen wegen Sachschäden, Personenschäden und Schmerzensgeld)
- Gewährleistungsrechte beim Fahrzeugkauf (Gebraucht-/Neuwagen)
- Beratung im Rahmen von Vertragsabschlüssen (auch bei überteuerten Werkstattrechnungen)
- Vertretung im Zivilprozess
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
In diesem Rechtsgebiet ist es von erheblicher Bedeutung, sich bereits sehr frühzeitig, z.B. nach Erhalt eines Ladungs- oder Anhörungsschreibens anwaltlich beraten zu lassen. So können die Rechte des Mandanten optimal durchgesetzt und mögliche, durch Unkenntnis entstehende Nachteile vermieden werden.
Unsere Tätigkeit umfasst folgende Bereiche:
- Beratung und Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (insbesondere fahrlässige Körperverletzung/Tötung, Trunkenheit/Drogen im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung etc.)
- erteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitung, Geschwindigkeitsüberschreitungen)
- Absehen von Fahrverbot
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)